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Mikrochips für Hunde

Seit 1. Jänner 2010 muss laut §24a des Tierschutzgesetzes in Österreich jeder Hund ohne Ausnahme einen Transponder (auch Mikrochip genannt) implantiert haben. Der Transponder ist reiskorngroß und beinhaltet einen Mikrochip und eine Antenne. Er wird mittels einer Injektionsnadel schmerzfrei unter die Haut implantiert und stört das Tier nicht.

 

Der Transponder hat keine Batterie und sendet selbst keine Funkwellen aus. Er kann deshalb nur auf kurze Distanz mit einem speziellen Lesegerät ausgelesen werden und liefert dann eine eindeutige Kennung. Mittels dieser Kennung - einem fünfzehnstelligen Zahlencode - kann der Halter des Tieres in einer Datenbank abgefragt werden. Damit kann etwa der Besitzer eines gefundenen Hundes ausfindig gemacht werden. Weiters muss laut Tierschutzgesetz jeder Hund in der Heimtierdatenbank (HDB) des Bundesministeriums für Gesundheit registriert sein. Die Registrierung in der HDB ist kostenlos.

 

Achtung: Diverse private Datenbankenbetreiber für Transponder gibt es schon länger, aber die Daten wurden aus Datenschutzgründen nicht automatisch an die HDB weitergeleitet. Versichern Sie sich, dass die Eintragung in die HDB tatsächlich erfolgt ist. Sie erhalten nach der Registrierung in der HDB eine zusätzliche Registrierungsnummer zum Nachweis bei den Behörden.

 

 

Das Implantieren eines Mikrochips nimmt ihr Tierarzt vor und berät sie auch gerne bei der Registrierung.